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   BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R   

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https://dejure.org/2019,12049
BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R (https://dejure.org/2019,12049)
BSG, Entscheidung vom 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R (https://dejure.org/2019,12049)
BSG, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - B 14 AS 13/18 R (https://dejure.org/2019,12049)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Kosten für Schulbücher - kein persönlicher Schulbedarf - Regelbedarfsanteil übersteigende Kosten - fehlende Lernmittelfreiheit - Mehrbedarf wegen unabweisbarem laufendem besonderem Bedarf - verfassungskonforme ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 3 SGB 2, § 21 Abs 6 SGB 2, § 24 Abs 1 SGB 2, § 20 Abs 1 SGB 2, § 6 RBEG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Kosten für Schulbücher - kein persönlicher Schulbedarf - Regelbedarfsanteil übersteigende Kosten - analoge Anwendung des Mehrbedarfs bei einem unabweisbaren laufenden besonderen Bedarf - verfassungskonforme ...

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Kosten für Schulbücher - kein persönlicher Schulbedarf - Regelbedarfsanteil übersteigende Kosten - fehlende Lernmittelfreiheit - Mehrbedarf wegen unabweisbarem laufendem besonderem Bedarf - verfassungskonforme ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • datenbank.nwb.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Kosten für Schulbücher - kein persönlicher Schulbedarf - Regelbedarfsanteil übersteigende Kosten - analoge Anwendung des Mehrbedarfs bei einem unabweisbaren laufenden besonderen Bedarf - verfassungskonforme ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Jobcenter muss Kosten für Schulbücher tragen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Jobcenter muss Schulbücher finanzieren - Schulbücher gehören in Bundesländern ohne oder mit eingeschränkter Lernmittelfreiheit nicht zum Regelbedarf Hilfsbedürftiger

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Kosten für Schulbücher als Mehrbedarf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Jobcenter muss Kosten für Schulbücher tragen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Jobcenter muss Schulbücher bezahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kostenübernahme: Sind Schulbücher kostenlos?

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    A.W. ./. Jobcenter Hildesheim

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schulbücher vom Jobcenter?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 128, 114
  • NJW 2019, 2883
  • NZS 2019, 636
  • FamRZ 2019, 1472
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 12.09.2018 - B 4 AS 33/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R
    Streitgegenstand des Revisionsverfahrens ist neben den vorinstanzlichen Entscheidungen der Bescheid des Beklagten vom 5.12.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26.3.2014, durch den der Anspruch der Klägerin auf weitere zuschussweise Leistungen für Schulbücher im September 2013 und damit auf höhere Leistungen nach dem SGB II abgelehnt worden ist, als ihr für diesen Monat - zunächst durch Bescheid vom 18.4.2013 und Änderungsbescheid vom 13.9.2013, zuletzt durch Bescheid vom 1.4.2014, der in der Sache an der zuvor getroffenen ablehnenden Regelung festhält - bewilligt worden sind (vgl zur prozessualen Lage BSG vom 12.9.2018 - B 4 AS 33/17 R - SozR 4-4200 § 20 Nr. 24 RdNr 10) .

    aa) Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.3.2011 (BGBl I 453) sind auf der Grundlage der Bedarfsermittlung für Familienhaushalte Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche bestimmt worden (§ 6 RBEG 2011, § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und § 23 Nr. 1 SGB II; zum Verfahren der Regelbedarfsermittlung vgl zuletzt BSG vom 12.9.2018 - B 4 AS 33/17 R - SozR 4-4200 § 20 Nr. 24 RdNr 17 ff ) .

    Dies folgt aus dem Konzept des Regelbedarfs als monatlicher Pauschalbetrag zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Ermittlung des Regelbedarfs aufgrund des durchschnittlichen Verbrauchsverhaltens der maßgeblichen Referenzgruppe (vgl BSG vom 12.9.2018 - B 4 AS 33/17 R - SozR 4-4200 § 20 Nr. 24 RdNr 16, 36 ) .

    Insoweit unterscheidet sich die Regelbedarfsermittlung für die Anschaffung von Schulbüchern von der für Passbeschaffungskosten, die auch für ausländische Alg II-Bezieher grundsätzlich vom Regelbedarf umfasst sind (BSG vom 12.9.2018 - B 4 AS 33/17 R - SozR 4-4200 § 20 Nr. 24) .

    Dies ist selbst dann der Fall, wenn der Mehrbedarf erstmals gegen Ende des Schulbesuchs einmalig geltend gemacht wird, etwa weil zuvor keine Hilfebedürftigkeit bestand; die konkrete Einzelfallgestaltung nimmt dem Bedarf nicht seine Gestalt, die er prognostisch typischerweise hat, und die für die Einordnung als laufender Bedarf maßgeblich ist (vgl zur Abgrenzung BSG vom 12.9.2018 - B 4 AS 33/17 R - SozR 4-4200 § 20 Nr. 24 RdNr 38 : Bedarf hinsichtlich der Kosten des Passes nur im Zeitpunkt seiner Beschaffung) .

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R
    Der aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 iVm dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG) in das SGB II eingeführte zusätzliche Anspruch auf einen Härtefallmehrbedarf soll ua Sondersituationen Rechnung tragen, in denen ein seiner Art oder Höhe nach auftretender Bedarf von der Statistik nicht aussagekräftig erfasst wird und sich der Regelbedarf als unzureichend erweist (BVerfG vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09 ua - BVerfGE 125, 175 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12 RdNr 206 ff, 220; vgl aus der Rechtsprechung des Senats zuletzt BSG vom 28.11.2018 - B 14 AS 48/17 R - vorgesehen für BSGE und SozR 4, RdNr 13 ff und BSG vom 28.11.2018 - B 14 AS 47/17 R - vorgesehen für SozR 4 RdNr 14 ff) .

    Der Bedarf für Schulbücher ist bei verfassungskonformer Auslegung ein existenznotwendiger Bedarf und als solcher auch unabweisbar, weil er seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht, wenn keine Lernmittelfreiheit besteht (zur Existenznotwendigkeit von Bildungsbedarfen vgl nur BVerfG vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09 ua - BVerfGE 125, 175 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12 RdNr 192) .

    Der Bundesgesetzgeber hat durch das SGB II von seiner Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG abschließend Gebrauch gemacht und trägt dementsprechend die Verantwortung für die Sicherstellung des gesamten menschenwürdigen Existenzminimums, wozu auch notwendige Aufwendungen für Schulbücher gehören (BVerfG vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09 ua - BVerfGE 125, 175 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12 RdNr 181 f, 192, 197) .

  • BSG, 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R

    Leistungen der Lernförderung wegen einer Lese-Rechtschreib-Schwäche

    Auszug aus BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R
    Den Jobcentern kommt (auch) insoweit die Stellung als "Ausfallbürgen" zu (vgl dazu bereits BSG vom 25.4.2018 - B 4 AS 19/17 R - SozR 4-4200 § 28 Nr. 11 RdNr 22; vgl zuvor schon auf den Bund als Ausfallbürgen für das schulbezogene Existenzminimum hinweisend: Rixen, SGb 2010, 240, 244) .
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 12/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Übernahme der

    Auszug aus BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R
    Soweit das BSG in seiner früheren Rechtsprechung sich ablehnend oder zweifelnd zur Übernahme von Bedarfen für die Schulbildung im Rahmen des SGB II geäußert hat, lag den Entscheidungen zunächst die Rechtslage vor Einführung des § 21 Abs. 6 SGB II zugrunde (BSG vom 19.8.2010 - B 14 AS 47/09 R - SozR 4-3500 § 73 Nr. 2 RdNr 12 ff; BSG vom 10.5.2011 - B 4 AS 11/10 R - SozR 4-4200 § 44 Nr. 2 RdNr 17) und sodann allgemein die Sorge vor der Rolle der Jobcenter als Ausfallbürgen für über §§ 20 und 28 SGB II hinausgehende Bildungsbedarfe (BSG vom 10.9.2013 - B 4 AS 12/13 R - SozR 4-4200 § 28 Nr. 8 RdNr 27) .
  • BSG, 11.02.2015 - B 4 AS 27/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R
    Maßgeblich ist in dieser Perspektive nicht, ob der Bedarf erstmals geltend gemacht wird, und auch nicht, ob er retrospektiv nur einmal geltend gemacht worden ist, sondern ob der geltend gemachte Mehrbedarf prognostisch typischerweise nicht nur ein einmaliger Bedarf ist (vgl zu Anhaltspunkten hierfür bei Umgangskosten bereits BSG vom 11.2.2015 - B 4 AS 27/14 R - BSGE 118, 82 = SozR 4-4200 § 21 Nr. 21, RdNr 19) .
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 47/09 R

    Arbeitslosengeld II - Aufwendung für Schulbücher für das Schuljahr 2005/2006 -

    Auszug aus BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R
    Soweit das BSG in seiner früheren Rechtsprechung sich ablehnend oder zweifelnd zur Übernahme von Bedarfen für die Schulbildung im Rahmen des SGB II geäußert hat, lag den Entscheidungen zunächst die Rechtslage vor Einführung des § 21 Abs. 6 SGB II zugrunde (BSG vom 19.8.2010 - B 14 AS 47/09 R - SozR 4-3500 § 73 Nr. 2 RdNr 12 ff; BSG vom 10.5.2011 - B 4 AS 11/10 R - SozR 4-4200 § 44 Nr. 2 RdNr 17) und sodann allgemein die Sorge vor der Rolle der Jobcenter als Ausfallbürgen für über §§ 20 und 28 SGB II hinausgehende Bildungsbedarfe (BSG vom 10.9.2013 - B 4 AS 12/13 R - SozR 4-4200 § 28 Nr. 8 RdNr 27) .
  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 11/10 R

    Arbeitslosengeld II - Aufwendung für Schulbücher für das Schuljahr 2006/2007 -

    Auszug aus BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R
    Soweit das BSG in seiner früheren Rechtsprechung sich ablehnend oder zweifelnd zur Übernahme von Bedarfen für die Schulbildung im Rahmen des SGB II geäußert hat, lag den Entscheidungen zunächst die Rechtslage vor Einführung des § 21 Abs. 6 SGB II zugrunde (BSG vom 19.8.2010 - B 14 AS 47/09 R - SozR 4-3500 § 73 Nr. 2 RdNr 12 ff; BSG vom 10.5.2011 - B 4 AS 11/10 R - SozR 4-4200 § 44 Nr. 2 RdNr 17) und sodann allgemein die Sorge vor der Rolle der Jobcenter als Ausfallbürgen für über §§ 20 und 28 SGB II hinausgehende Bildungsbedarfe (BSG vom 10.9.2013 - B 4 AS 12/13 R - SozR 4-4200 § 28 Nr. 8 RdNr 27) .
  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R
    Fehlt es aufgrund der Berechnung des Regelbedarfs an einer Deckung existenzsichernder Bedarfe, sind die einschlägigen Regelungen über gesondert neben dem Regelbedarf zu erbringende Leistungen, zu denen § 21 Abs. 6 SGB II gehört, verfassungskonform auszulegen (BVerfG vom 23.7.2014 - 1 BvL 10/12 ua - BVerfGE 137, 34 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 20, RdNr 116, 125) .
  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R
    Rechtsgrundlage für den Anspruch der Klägerin auf höhere Leistungen ist §§ 19 ff iVm §§ 7 ff SGB II in der Fassung, die das SGB II für den streitbefangenen Zeitraum zuletzt durch das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 7.5.2013 (BGBl I 1167) erhalten hat, denn in Rechtsstreitigkeiten über abgeschlossene Bewilligungszeiträume ist das zum damaligen Zeitpunkt geltende Recht anzuwenden (Geltungszeitraumprinzip; vgl BSG vom 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 78 RdNr 14 f) , und hierbei ausgehend vom Leistungsbegehren der Klägerin der Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II.
  • BSG, 28.11.2018 - B 14 AS 48/17 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R
    Der aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 iVm dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG) in das SGB II eingeführte zusätzliche Anspruch auf einen Härtefallmehrbedarf soll ua Sondersituationen Rechnung tragen, in denen ein seiner Art oder Höhe nach auftretender Bedarf von der Statistik nicht aussagekräftig erfasst wird und sich der Regelbedarf als unzureichend erweist (BVerfG vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09 ua - BVerfGE 125, 175 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12 RdNr 206 ff, 220; vgl aus der Rechtsprechung des Senats zuletzt BSG vom 28.11.2018 - B 14 AS 48/17 R - vorgesehen für BSGE und SozR 4, RdNr 13 ff und BSG vom 28.11.2018 - B 14 AS 47/17 R - vorgesehen für SozR 4 RdNr 14 ff) .
  • BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 36/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • BSG, 28.11.2018 - B 14 AS 47/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2020 - L 7 AS 719/20

    SGB II: Schüler-Tablet pandemiebedingter Mehrbedarf

    Der atypische Umfang eines grundsätzlich einer Bedarfsposition zuzurechnenden Bedarfs ist geeignet, einen nicht vom Regelbedarf umfassten Mehrbedarf zu begründen (BSG Urteil vom 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R zur Anschaffung von Schulbüchern bei fehlender Lernmittelfreiheit; Urteil des Senats vom 05.12.2019 - L 7 AS 845/19 zu außergewöhnlichen Gesundheitsaufwendungen).

    Relevant ist zudem nicht, ob der Bedarf erstmals und nur einmal geltend gemacht wird (vgl. BSG Urteil vom 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R).

  • SG Karlsruhe, 24.03.2021 - S 12 AS 711/21

    (Nur) Einmalzahlung von 150,- EUR an Grundsicherungsempfänger ist evident

    Der aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz [GG]) in das SGB II eingeführte zusätzliche Anspruch auf einen Härtefallmehrbedarf soll unter anderem Sondersituationen Rechnung tragen, in denen ein seiner Art oder Höhe nach auftretender Bedarf von der Statistik nicht aussagekräftig erfasst wird und sich der Regelbedarf als unzureichend erweist (BVerfG, 09.02.2010, 1 BvL 1/09 u. a., Rn. 206 ff., 220; BSG, 08.05.2019, B 14 AS 13/18 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2020 - L 7 AS 66/19

    Kostenübernahme eines Tablets zwecks Teilnahme an einer iPad-Klasse als Zuschuss

    Das trifft z. B. auf den Bedarf für Schulbücher zu, die bei fehlender Lernmittelfreiheit typischerweise nicht nur einmalig oder auch nicht nur einmalig in einem Schuljahr anzuschaffen sind, sondern prognostisch laufend während des mehrjährigen Schulbesuches (BSG, Urteil vom 8. Mai 2019 - B 14 AS 13/18 R -, SozR 4-4200 § 21 Nr. 31, Rdn. 29).

    Zwar hat das BSG eine Atypik und einen strukturell unzutreffend erfassten Bedarf für Schüler angenommen, die - wie in Niedersachsen - Schulbücher mangels Lernmittelfreiheit selbst kaufen müssen (BSG, Urteil vom 8. Mai 2019 - B 14 AS 13/18 R -, SozR 4-4200 § 21 Nr. 31).

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